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Buchhaltung – nur für das Finanzamt?

Manche betrachten die Buchhaltung als den Umweg, den das Geld auf dem Weg vom Kunden zum Finanzamt macht.

Andere sehen in der Buchhaltung eine langweile und staubtrockene Pflicht, die einem das Finanzamt aus reiner Schikane aufbürdet.

Und wieder andere verdrängen diese Aufgabe und werfen Belege und Quittungen achtlos in den sagenumwobenen „Schuhkarton“ und fahren diesen zum Steuerberater, wenn die dritte Zwangsgeldandrohung vom Finanzamt ins Haus geflattert ist.

Das Thema „Buchführung“ ist bei vielen Selbständigen stark negativ besetzt – von „gestandenen“ Unternehmern“ genauso wie von Gründern.

Doch es lohnt sich, einen genauen Blick darauf zu werfen, welchen Sinn und Zweck die Buchhaltung eigentlich erfüllt – und zwar aus verschiedenen Blickrichtungen.

Und: wie kann man eine Buchhaltung organisieren, mit der man wenig Arbeit und viel Vergnügen – ja Vergnügen!! – hat? Denn wenige Dinge sind für den oder die Chefin erfreulicher, als auf Knopfdruck zu sehen, wie sich die eigene Tätigkeit in Erfolg niederschlägt.

Wer die Buchhaltung im Griff hat, sitzt am Steuer seines Schiffes und hat bei jeder Wetterlage die nötige Nasenlänge voraus!

Kurz und knapp:

  • Die Buchführung dient (nicht nur aber auch) als Besteuerungsgrundlage: Erlöse und Kosten werden gegenübergestellt und unterm Strich steht eine Zahl – der Gewinn bzw. der Verlust.
  • Die „GOB“ – Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung müssen eingehalten werden.


Zugegeben, das klingt staubtrocken, aber bei näherer Betrachtung ergeben sich aus Sicht des Unternehmens handfeste Vorteile, allen voran:

  • Die GOB sorgen für Transparenz. Damit schaffen sie viel Klarheit, wo Sie finanz- und erfolgstechnisch aktuell stehen und welche Trends sich abzeichnen
  • Mißstände wie Betrug, Diebstahl etc. werden deutlich erschwert
  • Sie sichern sich wechselseitig gegen Willkür des Finanzamts ab.


„Verzichten“ Sie nämlich auf die Einhaltung der GOB, bieten Sie eine große Angriffsfläche für die Finanzbehörden! Fehlt z. Bsp. im Einzelhandel ein ordnungsgemäßes Kassenbuch, darf das Finanzamt den Umsatz innerhalb gewisser Grenzen einfach schätzen – und der Betrieb hat dann darauf Ertrags- und Umsatzsteuer zu zahlen.

Fassen wir zusammen:

  1. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Buchführung nach den GOB durchzuführen. Verstoßen Sie nachhaltig dagegen, gefährden Sie auf Dauer Ihre unternehmerische Existenz.
  2. Von der Pflicht zur Kür: Organisieren Sie sich Ihre Buchführung so, dass Sie auf Knopfdruck sehen, wo alles läuft und wo noch Handlungsbedarf besteht. Klarheit hilft – ob es unangenehme oder angenehme Erkenntnisse sind, denn sie beinhalten die Lösungsansätze meist gleich in sich!
  3. Buchführung macht Spaß – und wenn das bei Ihnen noch nicht der Fall sein sollte, dann kontaktieren Sie uns einfach für ein kostenloses und spannendes Erstgespräch!


Auszug aus unserem Buch „Gründerpraxis“ – ISBN 978-3-93938453-17-9

Nutzen Sie unser Know-How! Wir freuen uns auf ein Beratungsgespräch mit Ihnen.

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